Wechselmodell: Liegt ein Wechselmodell vor, wenn die Eltern das Kind im Verhältnis von 45 % zu 55 % betreuen?

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Wie werden Kinder nach der Trennung betreut? Das Wechselmodell hat sich als alternatives Betreuungsmodell etabliert. Doch liegt ein Wechselmodell vor, wenn ein Elternteil das Kind zu 45 % der Zeiten betreut? Die Streitigkeiten gehen oft sehr weit und nehmen zum Teil sehr harte Züge an. Warum ist das so? ⛔️ Das Problem ist dabei, dass Sie als Mandanten / Mandantinnen nicht wissen, was das Wechselmodell ist. ℹ️ Dabei übersehen die Mandanten / Mandantinnen, wann genau ein Wechselmodell vorliegt. Es geht dabei auch um die zeitliche Betreuungsquote. 🎙🎙 In der neuen Podcastfolge erfahren Sie, welche Auswirkungen eine Betreuungsquote von 45 % / 55 % hat. 🎙🎙 Je nach Einordnung hat das Wechselomodell weitreichende Auswirkungen! 💡 Wenn Sie mehr wissen wollen, dann kommen Sie in meine Facebook-Gruppe (Familienrecht neue Wege gehen). Stellen Sie dort Ihre Fragen oder sprechen Sie mich direkt an. 💡 ✨Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! 🌟 🎯 Fachanwalt für Familienrecht 🎯 Rechtsanwalt Klaus Wille www.anwalt-wille.de Impressum: https://www.anwalt-wille.de/impressum/ Datenschutzerklärung: https://www.anwalt-wille.de/impressum/datenschutzerklaerung/ Folge direkt herunterladen Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Waidmarkt 11 50676 Köln www.anwalt-wille.de Tiktok: https://www.tiktok.com/@anwaltwille Instagram: https://www.instagram.com/klaus.wille Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter #anwalt #familienrecht #fachanwalt #koeln #scheidung #trennung #kinder #sorgerecht #umgangsrecht #umgang #vermögen #zugewinn #zugewinnausgleich #amtsgericht #familiengericht #anwaltwille #woeinwilleististaucheinweg #fachanwaltfürfamilienrecht

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