#14 Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung – Teil I
„Pflege spricht, Pflege hört“ - A podcast by HÖHER Management GmbH & Co. KG - Akademie für Pflegeberufe
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In dieser Folge unseres Podcasts „Pflege spricht, Pflege hört“ kommt erneut Christian Karl zu Wort. Die generalistische Pflegeausbildung soll vieles vereinfachen und einheitliche Kriterien, insbesondere bei der Finanzierung, bieten. Trotzdem ist es notwendig, sich mit den rechtlichen Grundlagen näher auseinanderzusetzen. Es stellen sich Fragen wie: Was wird hier eigentlich geregelt? Wie setzen sich die Mittel zusammen und wie werden die Pauschalen in den Ländern ermittelt? Wofür dürfen sie verwendet werden? Welchen Anteil haben die Träger? Welche Fristen sind zu beachten? Die Folge benennt daher zwei wesentliche rechtliche Grundlagen: Das Pflegeberufegesetz (§ 26 ff.) sowie die entsprechende Finanzierungsverordnung (§ 3 ff.). Diese rechtlichen Grundlagen regeln beispielsweise die Kostenverteilung (Träger, Kassen, Länder etc.), die Ermittlung der Kosten, Vergütungen sowie die Deckungshöhe. Unter anderem Ausbildung, Organisation, Praxisanleitung und Fortbildungen können auf dieser rechtlichen Basis finanziert werden. Damit soll vor allem die Flexibilität in der Pflegeausbildung gewährleistet und verbessert werden. Das Thema der Finanzierung wird in einem zweiten Teil anhand praxisbezogener Beispiele fortgesetzt.