Gerichtsurteil - Resturlaub verfällt nicht automatisch
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Eine Steuerfachangestellte aus NRW hat über die Jahre 101 Urlaubstage angesammelt. Längst verjährt, meint der Arbeitgeber. Doch das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Auch alte Urlaubsansprüche sind unter Umständen noch gültig. **********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: Tiktok und Instagram.