Fall Lübcke - Lebenslange Haftstrafen sind rechtskräftig

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Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird nicht noch mal vor Gericht verhandelt. Das bedeutet vor allem, dass die Schwere der Schuld der Angeklagten und die lebenslangen Haftstrafen feststehen. Die Reaktionen auf den Beschluss ordnet unsere Reporterin Amelie Fröhlich ein. **********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: Tiktok und Instagram.

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