#32 Immobilienkaufvertrag steueroptimiert gestalten | Prof. Dr. Christoph Juhn
GmbH Steuerrecht mit Prof. Christoph Juhn - A podcast by Prof. Dr. Christoph Juhn - Wednesdays

Categories:
In der Regel legt man im Immobilienkaufvertrag einen einheitlichen Kaufpreis fest. Dabei gibt es vier gute Gründe für eine Aufteilung. Erstens kann man den Preis für Grund und Boden möglichst gering halten, um so eine umso höhere Abschreibung auf das Gebäude vornehmen zu können. Zweitens kann man für in der Immobilie enthaltenes Inventar einen eigenen Kaufpreis bestimmen. Dadurch kann man das Inventar schneller abschreiben. Außerdem vermeidet man dadurch, dass Grunderwerbsteuer darauf anfällt. Und viertens gilt dies auch bei der Übernahme von Instandhaltungsrücklagen beim Kauf von Eigentumswohnungen. Ihr Direktkontakt: Telefon: +49 221 999 832-11 E-Mail: [email protected] Folge uns auf Social Media: ► Facebook: https://www.facebook.com/juhnsteuerberater/ ► Instagram: https://www.instagram.com/juhnsteuerberater/ ► LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/juhn-steuerberater/ ► Xing: https://www.xing.com/companies/juhnpartnergmbhsteuerberatungsgesellschaft ► Twitter: https://twitter.com/juhntax ► Podcast: https://anchor.fm/gmbh-steuerrecht Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort. In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“. JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Im Zollhafen 24 50678 Köln ► Telefon: +49 221 999 832-11 ► E-Mail: [email protected] ► Internet: https://www.Juhn.com