#09 Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt stellen | Steuerberater Christoph Juhn

GmbH Steuerrecht mit Prof. Christoph Juhn - A podcast by Prof. Dr. Christoph Juhn - Wednesdays

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Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem Youtube Video "Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt stellen | Steuerberater Christoph Juhn". Jeder Steuerpflichtige kann in Deutschland einen Antrag auf verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO stellen. Dabei prüft das Finanzamt den Antrag und die dort zu einem Sachverhalt geschilderte eigene Rechtsauffassung, bevor das Finanzamt schriftlich und verbindlich bestätigt, ob diese Rechtsauffassung zutreffend ist oder vom Finanzamt eine andere Rechtsauffassung vertreten wird.   Durch einen solchen Antrag auf verbindliche Auskunft können Sie also eine Bestätigung Ihres Finanzamts erhalten, wie ein Sachverhalt einzustufen ist.   Jedoch muss ein Antrag viele Voraussetzungen erfüllen, um im Nachhinein auch wirksam zu sein. Daher wird ein solcher Antrag auf verbindliche Auskunft in der Praxis fast immer von Steuerberatern und Rechtsanwälten gestellt und fast nie vom Steuerpflichtigen selbst. Das gilt schon allein deshalb, weil von Seiten der Finanzverwaltung einem fachkundigen Antragsteller viel mehr zugetraut wird, als dem Steuerpflichtigen selbst.   Das Video zeigt, wie ein solcher Antrag auf verbindliche Auskunft idealerweise gestellt wird, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche Inhalte aufgenommen werden müssen und welche Fristen gelten. Ihr Direktkontakt: Telefon: +49 221 999 832-11 E-Mail: [email protected] Folge uns auf Social Media: ► Facebook: https://www.facebook.com/juhnsteuerberater/  ► Instagram: https://www.instagram.com/juhnsteuerberater/ ► LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/juhn-steuerberater/ ► Xing: https://www.xing.com/companies/juhnpartnergmbhsteuerberatungsgesellschaft ► Twitter: https://twitter.com/juhntax ► Podcast: https://anchor.fm/gmbh-steuerrecht Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.  In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“. JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Im Zollhafen 24 50678 Köln ► Telefon: +49 221 999 832-11 ► E-Mail: [email protected] ► Internet: https://www.Juhn.com

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