Aufhebungsvertrag und Kündigung zum Jahresende

Attraktive Arbeitgeber - A podcast by Smaro Sideri Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht - Wednesdays

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Auch dieses Jahr erreichen mich wieder zum Jahresende viele Anfragen rund um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ob über einen Aufhebungsvertrag oder Kündigung. Aus diesem Anlass gebe ich in diese rPodcastfolge ein paar Hinweise: - Kündigungsfristen sind entweder im Arbeitsvertrag geregelt oder ergeben sich aus § 622 BGB. Es kann hier Unterschiede geben, je nachdem ob der Arbeitgeber kündigt oder die Arbeitnehmer. Bei einer Arbeitgeberkündigung verlängern sich die Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit nach der gesetzlichen Regelung automatisch. Für die Arbeitnehmerkündigung nur dann, wenn die verlängerten Kündigunsfristen ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sind. - Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich erfolgen, heisst mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben. Eine nähere Kündigungsbegründung ist wiederum im Kündigungsschreiben nicht erforderlich. - Statt einer Kündigung kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch den Abschluss eines Aufhebugnsvertrags verienbart werden - auch schriftlich. Der aufhebugnsvertrag hat den Vorteil, dass die einzelnden bedingungen zwischen den Parteien verienbart werden und es einen sanfteren Ausstieg ermöglicht, ausserdem alle Bedingungen der Beendigung klar geregelt sind. Wenn du Fragen rund um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hast melde dich gerne per mail an [email protected]

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