Coronawundertüte - Was gilt eigentlich im Arbeitsverhältnis ab 20.03.2022?
Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht! - A podcast by Sandro Wulf, Rechtsanwalt und Fachanwalt

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Was gilt eigentlich ab 20.03.2022 beim Thema: betriebliche 3G-Regelungen: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen. Arbeitgeber müssen kontrollieren, ob die Beschäftigten dieser Verpflichtung nachkommen und diese Kontrollen dokumentieren. Homeoffice-Pflicht: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Die zur Zeit geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften im Rahmen der Corona-Pandemie sind befristet bis einschließlich 19. März 2022. Was gilt dann? Darum geht’s in dieser Folge vom 13.03.2022. Ganz zum Schluss gibt’s noch ein Argument, wieso die meisten arbeitsrechtlichen Maßnahmen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht unwirksam sein werden. ——————— Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner, Speaker und halte Keynotes. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an [email protected] Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.