Die Vorgeschichte des Münchener Putsches

Auf den Tag genau - A podcast by Jan Fusek, Fabian Goppelsröder und Robert Sollich

Die bekanntlich sehr milden strafrechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten des Hitler-Ludendorff-Putsches wurden in einem Prozess ab dem 26. Februar 1924 festgelegt. Das juristische Vorspiel zu diesem Prozess begann allerdings unmittelbar nach dem Putsch. Die Staatsanwaltschaft sprach mit den Rechtsbeiständen der Festgesetzten und bereitete den Prozess vor. Ein Ziel der Untersuchungen war es, Licht in die Vorgeschichte des Putsches zu bringen. Gerade die Frage, wie sehr Hitler v. Kahr und Lossow gezwungen hatte mitzumachen, bzw. inwieweit diese im Vorfeld dem Putsch zugestimmt hatten, stand im Vordergrund. Das Berliner Tageblatt druckte am 10. Dezember 1923 die Ausführungen von Hitlers Anwalt, Lorenz Roder, ab, zusammen mit den Kommentaren des Generalstaatskommissariats. Egal was genau abgesprochen war zwischen v. Kahr, Lossow, Ludendorff und Hitler, ganz deutlich ist, dass alle ganz offen einen politischen Umsturz planten, lediglich in den Mitteln und im Timing gab es zwischen ihnen Differenzen. Für uns begibt sich Frank Riede in das juristische Klein-Klein von Aussage gegen Aussage.

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