Folge 36 – Rechtsprechungsschau

Die heutige Folge enthält die erste „unsystematische“ Rechtsprechungsschau des Podcasts. In ihr werden aktuellen BGH Entscheidungen besprochen, die nach meiner Einschätzung entweder Examensrelevanz haben oder noch bekommen werden. Konkret geht es heute um die Rechtsmittelbefugnis des Nebenintervenienten, die Teilungsversteigerung zur Auflösung gemeinsamen Nießbrauchs, der Präklusion des Widerrufsrechts im Verfahren nach § 767 ZPO, um die Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen und um den Mangelbegriff beim Pferdekaufvertrag. Ich würde mich über Rückmeldung zu dieser neuen Folgenkonzeption sehr freuen. BGH, Urteil vom 26.06.2020, Az.: V ZR 106/19 – Rechtsmittelbefugnis des Streithelfers / Nebenintervenienten: * Zur Wiederholung: Folge 17 – Nebenintervention und Streitverkündung* BGH, Urteil vom 26.06.2020, Az.: V ZR 106/19* § 74 ZPO* § 66 ZPO* § 67 ZPO* § 71 ZPO BGH, Urteil vom 06.03.2020, Az.: V ZR 329/18 – Keine Teilungsversteigerung bei Nießbrauch: * BGH, Urteil vom 06.03.2020, Az.: V ZR 329/18* § 749 BGB* § 752 BGB* § 753 BGB BGH, Urteil vom 26.06.2020, Az.: III ZR 119/19 – Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen bei Vergleichsschluss: * BGH, Urteil vom 26.06.2020, Az.: III ZR 119/19* § 839a BGB BGH, Versäumnisurteil vom 03.03.2020, Az.: XI ZR 486/17 – Präklusion des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag: * Bitte unbedingt die Angabe zur zeitlichen Gültigkeit der Rechtslage beachten!* Zur Wiederholung: Folge 24 – Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung Teil 1 (Vollstreckungsgegenklage, Titelgegenklage, Titelherausgabeklage, Herausgabeklage nach § 826 BGB)* BGH,

Om Podcasten

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Zivilstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da vor dem Staatsexamen die zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft am längsten zurückliegt. Zwar findet in Sachsen-Anhalt vor dem Examen noch eine zwangsvollstreckungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft statt, in der auch die grundlegenden Strukturen der zivilrichterlichen Arbeitsweise wiederholt werden. Allerdings liegt hier der Fokus aus meiner Erfahrung doch noch eher auf der Vermittlung des „neuen“ Zwangsvollstreckungsrechts, so dass die Wiederholung oft zu kurz kommt. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.