Heilbehandlungsleistung versus sonstige Leistung
Heilbehandlungen eines Arztes sind zwar grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Doch es gibt eine Vielzahl von Ausnahmen, die strittig sind und immer wieder die Finanzgerichte beschäftigen, z. B. die Erstellung von bestimmten ärztlichen Gutachten.