Grundsteuerwerterklärung

In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 mussten/müssen Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Maßgeblich für die Erklärung waren/sind die tatsächlichen Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Doch was, wenn sich nach dem 1. Januar 2022 die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben? Die Lösung des Gesetzgebers: In bestimmten Fällen besteht die Pflicht, eine Anzeige beim Finanzamt abzugeben bzw. elektronisch zu übermitteln. Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen keine Anzeigepflicht besteht.

Om Podcasten

Hier erhalten Sie regelmäßig wichtige und interessante Informationen rund um das Thema Steuerberatung und Finanzen rund um den Heilberuf. Als Steuerberater, der seit mehr als 17 Jahren mit Heilberufen zusammenarbeitet, habe ich unzähliges Know-How gesammelt, welches ich in meiner Beratung täglich einbaue. Mittels meines Podcasts möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Beratungspraxis geben.